Sonntag, 24. November 2013

Abstimmungssonntag: Meine Empfehlungen

Heute wird abgestimmt. Auf nationaler Ebene liegen 3 Initiativen vor, zu denen man sich Gedanken machen muss. Nebst der 1:12-Iniative der Jungsozialisten, die in diesem Blog bereits thematisiert wurde, sind dies die Familieninitiative der SVP sowie die Änderung des Nationalstrassengesetzes des Bundesrates (Autobahnvignette). Ich halte es nun, da die Wahllokale bald geschlossen werden, für wichtig, euch dahingehend zu informieren, wie ich abgestimmt habe und welche Beweggründe mich zu dieser Entscheidung gebracht haben.

1:12-Initiative
Es wurde viel geschrieben und gesagt. Auch auf diesem Blog habe ich die Pro's und Kontra's der Initiative versucht darzulegen.
Schlussendlich habe ich mich, nach langer Unentschlossenheit, für die Annahme der Initiative entschieden. Wieso?
Ich denke, diesem Begehren liegt eine moralische und ethische Instanz zu Grunde, die unbedingt berücksichtigt werden muss. Es ist dies die Frage, ob und wieso ein Mensch 12x mehr verdienen soll, als ein anderer. Ich finde, dass eine Annahme oder eine hohe prozentuale Ja-Stimmung im Volk ein Signal an die Wirtschaft ist. Geldgier, Macht- und Statusgeilheit soll dabei ein Riegel geschoben werden. Es ist höchst bedenklich, dass in der westlichen Hemisphäre das Streben nach Glück dem Streben nach Geld (und somit Macht und Status) vorgezogen wird bzw. dieses sogar durch Letzteres ersetzt wurde. Die Wertung der Arbeit eines Menschen soll in gesunder Korrelation zu seiner Entlöhnung stehen, und es ist aus meiner Sicht schlichtweg unmöglich, dass die Arbeit eines Einzelnen 12x mehr wert sein kann, als die von anderen.

Änderung des Nationalstrassengesetzes (Autobahnvignette)
Das Groteske, welches dieser Vorlage und der Diskussion darüber zu Grunde liegt, ist, dass das Begehren des Bundesrates zur Erhöhung der Autobahnvignette von CHF 50.00 auf CHF 100.00 am gleichen Tag dem Souverän zur Abstimmung vorgelegt wird, wie die 1:12-Initiative.
Es ist an Obskurität kaum zu überbieten, dass die Schweizer Bevölkerung über einen Betrag von CHF 50.00 / Person intensivst diskutiert, währenddessen in einer anderen Abstimmung eine staatliche Obergrenze für die Lohnexzesse diverser Manager gesetzt werden soll.
Ich für meine Begriffe halte eine Erhöhung der Gebühr für die Autobahnvignette für sinnvoll und absolut berechtigt. Zur Zeit zahlen wir Schweizerinnen und Schweizer pro Tag zirka 13 Rappen für die Benützung der Autobahn. Sollte einer Erhöhung zugestimmt werden, wären es neu zirka 27 Rappen. Dieser Betrag steht im keinen Verhältnis zu den Kosten, den Umweltschäden und dem Lärm, welches das regelmässige Benützen der Autobahnen verursacht. Der Bund hätte bei einer Annahme massiv mehr Geld zur Verfügung, während eine einzelne Person diese jährliche Erhöhung kaum verspüren dürfte.
Zudem zeigt der Blick in das umliegende Ausland, dass ein Diskurs über einen solchen Betrag de facto obsolet ist: In Italien (wo wir im Sommer gerade waren) zahlt man bedeutend mehr pro Tag (zirka 10 Euro im Schnitt - je nach Strecke), in Frankreich sind es zirka 75 Cent.
Ausserdem dürfte eine Ablehnung der Erhöhung der Gebühren für das Benützen der Autobahnen nur bewirken, dass der Staat die Steuern für Automobilisten erhöht - deswegen ist das Begehren obsolet. Und sollte angenommen werden.

Familieninitiative
Die Familieniniative der Schweizerischen Volkspartei (SVP) ist wohl das populistischste Begehren aller drei Vorlagen. Wie es sich für die SVP gehört, verpackt die Partei zwischen den Zeilen der Initiative parteitypische Vorschläge - die jedweder Grundlage und jedwedem Sinn entbehren.
Primär geht es darum, dass Eltern, die ihre Kinder nicht fremdbetreuen lassen (etwa durch eine Kindertagesstätte oder dergleichen), dieselben steuerlichen Abzüge tätigen können, wie jene Eltern, die dies tun. Allein diese Tatsache birgt eine gewisse Schizophrenie in sich. Das ist in etwa dasselbe, wie wenn ich bei den Steuern ein Generalabonnement der SBB abziehen darf, obwohl ich keines besitze. Eltern, die beide berufstätig sind, sollen vom Staat unterstützt werden, da sie für die Volkswirtschaft des Staates wie auch für die Allgemeinheit einen Mehrwert generieren. Zudem ist es Usus, dass der Souverän nach seinem ökonomischen Nutzen für die Allgemeinheit besteuert wird.
Das Interessante an dem SVP-Begehren ist, dass Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, nicht nur gleiche, sondern sogar höhere steuerliche Abzüge gelten machen können. Die SVP will hierbei das typische Rollenbild des Mannes als Versorger der Familie und der Frau als untertänige Hausfrau stärken. Diese Initiative zeugt also von einem maroden, konservativen Weltbild und ist abzulehnen.
Zusätzlich verursacht das Begehren finanzielle Folgen. Dem Staat würden über 390 Millionen Franken jährlich fehlen. Ausserdem ist im Initiativtext nicht oder sehr wage geregelt, welche Abzüge die betroffenen Eltern überhaupt tätigen können. Eine Berechnung dieser Abzüge dürfte also äusserst schwierig sein, da man keine Anhaltspunkte hierfür hat.

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