Donnerstag, 21. November 2013

Airbnb: 20 Minuten Desinformation

Airbnb ist eine super Sache. Dort kann man für wenig Geld Wohnungen und Zimmer in einer fremden Stadt bei coolen Leuten mieten. Das System funktioniert einfach:
Man findet in der gewünschten Destination anhand von User-Bewertungen, Bildern und Lage ein passendes Apartment, fragt die Verfügbarkeit beim Vermieter (Host) an und bucht das Ganze über airbnb.ch. Airbnb blockiert daraufhin den fälligen Betrag auf der angegebenen Kreditkarte und wartet bis 24 Stunden nach dem Check-In und überweist den Betrag an den Vermieter. Airbnb kassiert hierfür eine kleine Vermittlungsprovision. Hat man bei Check-In Probleme (etwa, weil die Wohnung viel kleiner ist als angegeben oder weil der Vermieter gar nicht existiert, soll's geben), kann man dies airbnb melden, sich ein Hotel (oder eine andere Möglichkeit) zum Nächtigen suchen und airbnb zahlt dir sogar diese Übernachtung.

Gute Sache. Funktionierte bei uns bis dato immer einwandfrei und unkompliziert.

Nun scheint sich aber die grosse Schweizer Tageszeitung 20 Minuten die Aufgabe gemacht zu haben, airbnb schlecht zu machen. Gleich drei Artikel nehmen die Website unter Beschuss.

Am 30.09.2013 erschien online folgender Artikel:
http://www.20min.ch/schweiz/bern/story/18958252
"Einem Zürcher wurde die Wohnung gekündigt, weil er seine vier Wände über Airbnb an Touristen untervermietet hat. Das hätte er dem Vermieter melden müssen."
Im Artikel wird hernach dahingehend informiert, dass Verwaltungen bzw. Eigentümer eine Untervermietung bewilligen müssen. Dies sei die Meinung von Juristen.
Interessanterweise stimmt dem so nicht ganz. Zwar muss man seinen Vermieter über ein Untermietsverhältnis aufklären, dieser kann das jedoch nicht ablehnen, es sei denn er hat berechtigte Vorbehalte (der Untermieter ist z. B. mehrfach vorbestraft oder dergleichen).
Wichtig ist jedoch, dass der Hauptmieter nicht am Untermieter verdienen darf (wieso auch immer - solange ich die Miete bezahle, kann das denen ja eigentlich egal sein). Die Rechtssprechung bzgl. airbnb ist hier diffus. Man darf nicht mehr pro Tag verlangen, als man selber pro Tag für die Wohnung bezahlt. Habe ich also eine Wohnung für 1'300.00 Franken im Monat, darf ich theoretisch nur 45 Franken/Tag verlangen. Die meisten bieten aber ihre Wohnung für ca. 100 Franken an.
Ich sehe hier zwei Punkte, die rechtlich nicht einwandfrei geklärt sind und wieso so eine Kündigung nicht einfach akzeptiert werden sollte:
1. Vermiete ich die Wohnung über airbnb nicht jeden Tag im Monat - vielleicht mal ein Wochenende im Monat. Also kassiere ich höchstens 135 Franken. Will heissen: Ich verdiene nichts zusätzlich.
2. Steht die Frage im Raum, ob über airbnb tatsächlich ein Untermietsverhältnis eingegangen wird. Was ist, wenn ich Kollegen über ein Wochenende zu mir einlade und dann für Samstag und Sonntag pauschal 100 Franken für Kost und Logie verlange? Ist ja per se dasselbe, und gemäss rechtlichen Grundlagen darf ich das.

Am 10.11.2013 legte 20 Minuten mit diesem Artikel nach:
http://www.20min.ch/finance/news/story/21480274
"Wegen Privatzimmer-Vermietung über Airbnb gehen den Zürcher Hotels 8 Millionen Franken Umsatz verloren. Nun ruft der Verband Hotelleriesuisse Steuerbehörden und Polizei um Hilfe."
Nun will also Hotelleriesuisse airbnb rechtlich verbieten. Auf welcher Grundlage denn (siehe Punkt 2 oben)?
In der Schweiz haben wir die freie Marktwirtschaft, und dies ist ein Angebot aus diesem Marktsegment, dass scheinbar Anklang findet. Dass man dies nun mit rechtlichen Schritten unterbinden will, erinnert mich stark an die juristischen Exzesse der Musikindustrie gegen das Downloaden von Sound im Internet. Fakt ist, dass es keine juristische Möglichkeit gibt, airbnb zu verbieten - doch da der Hotel- und Hauseigentümerverband unisono ein Verbot wollen (und zudem eine starke Lobby in Bundesbern haben), könnte dies doch tatsächlich eintreffen.
Witzig ist, dass der Journalist von 20 Minuten sicherlich nicht die Tatsache anspricht, dass die Hotel-Betriebe der Schweiz sich zu lange auf ihren Lorbeeren ausgeruht und es versäumt haben, ein konkurrenzfähiges, und primär bezahlbares Angebot zu schaffen.

Den Vogel schoss 20 Minuten jedoch mit diesem Artikel vom 19.11.2013 ab:
http://www.20min.ch/finance/news/story/17525620
"Auf Airbnb treiben derzeit Betrüger ihr Unwesen. Sie locken mit Luxus-Chalets in Zermatt zu einem unverschämt tiefen Preis. Und kassieren im Voraus ab."
Es wimmle nur so von falschen Angeboten auf airbnb.ch. Es wird geschrieben, wie vier Freunde (und Timmy?) auf airbnb ein Chalet in Zermatt gesucht und gefunden, dies bezahlt haben und danach nie mehr was gehört hätten.
Nicht erwähnt wird die Tatsache, dass die vier Freunde die Provisionsgebühr von airbnb umgangen haben und dem Host direkt bezahlt haben. Mit der in der Einleitung beschriebenen Vorsichtsmassnahme seitens airbnb wäre das Geld garantiert nicht "futsch".
Zudem schreibt 20 Minuten hernach, dass man bisher 2 ähnliche Angebote eruieren konnte. Ein krasser Gegensatz zur Headline, dass es auf airbnb von Betrügern nur so wimmle.

Die Frage liegt also auf der Hand: Für wen lobbyiert hier 20 Minuten? Für Hotels und Hauseigentümer, die in ihren beiden Artikeln zuvor schon schlecht über airbnb sprachen.
Der kausale Zusammenhang zwischen den beiden Artikeln sowie dem "Betrugsfall" liegen auf der Hand.
Und das nennt sich neutraler Journalismus. Pfui.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Wir freuen uns jederzeit über Anregungen, Kritik, Lob, Ideen und dergleichen.